Haben Sie sich auf dem Weg zum Schrottplatz schon mal die Frage gestellt? Müssen Sie für den Verkauf von Schrott Steuern entrichten? Eine Steuerpflicht fällt auf Schrott an, wenn die Einkünfte als gewerbliche Einnahmen eingeordnet werden. Eine gewerbliche Betätigung liegt dann vor, wenn es sich um eine nachhaltige Tätigkeit handelt, die darauf abzielt Gewinn zu erzielen und die sich am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligt. Um eine nachhaltige Betätigung handelt es sich hingegen nicht, wenn es sich auf einmalige Verkäufe bezieht. Hingegen handelt es sich um eine nachhaltige Betätigung, wenn es zu wiederholten Verkäufen kommt. Liegen mehrere Verkäufe vor, wird diese Tätigkeit als nachhaltig und damit als gewerbsmäßig eingestuft. Dabei ist es unerheblich, ob verschiedene Abnehmer oder nur einer involviert ist.
Als Gewerbetreibende sind die Unternehmen in diesem Fall dazu verpflichtet, ihr Gewerbe bei der Ordnungsbehörde anzumelden. Auch eine Gebühr für die Gewerbeanmeldung wird dann fällig. Als Gewerbetreibende sind Unternehmen oder auch Privatpersonen ebenfalls dazu verpflichtet, eine jährliche Einkommens- und Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt abzugeben. Diese Steuererklärungen fallen auch dann an, wenn keine Steuern gezahlt werden müssen. Gewerbetreibende können sich jedoch dafür entscheiden, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen. Dafür sind allerdings bestimmte Voraussetzungen erforderlich: Der Umsatz darf 22.000 im Kalenderjahr nicht überschreiten. Übrigens ist ein Wechsel in die Kleinunternehmerregelung erst nach 5 Jahren wieder möglich, umgekehrt liegt der Fall aber anders. Um von der Kleinunternehmerregelung profitieren zu können, müssen Sie diese beim Finanzamt angeben. Haben Sie sich für die Kleinunternehmerregelung entschieden, sind Sie zwar weiter zur Umsatzsteuererklärung verpflichtet, aber Sie müssen keine Umsatzsteuer entrichten.
Bei Nicht-Gewerbetreibenden besteht die Pflicht zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung, wenn Nebeneinkünfte einen bestimmten Betrag übersteigen. Zu beachten ist außerdem der Steuerfreibetrag der jährlich neu angesetzt wird. Im Jahr 2023 liegt dieser bei 10.908 Euro. Dieser gilt auch dann, wenn das Einkommen darüber liegt. In diesem Fall fallen nur auf den Betrag Steuern an, der den Freibetrag übersteigt.