Zum Inhalt springen
Startseite » Gesetzliche Vorgaben zur Autoverwertung

Gesetzliche Vorgaben zur Autoverwertung

Gesetzliche Vorgaben zur Autoverwertung

Sobald ein Fahrzeug fahruntüchtig ist und eine Gefahr für den Verkehr darstellt, kommt es nicht mehr durch den TÜV. Dieser Umstand stellt sich irgendwann bei alten Autos ein, ebenso wie nach einem Unfall.

Oft ist eine Reparatur nicht mehr lohnenswert, da sie zu aufwändig und zu teuer ist. Dann erfolgen die Entsorgung und Verwertung, für die in Deutschland bestimmte gesetzliche Vorgaben gelten.

Unbedingt die gesetzlichen Vorgaben bei Autoverwertung beachten

Falls Sie ein altes oder verkehrsuntaugliches Auto haben, sind Sie als Eigentümer für eine ordnungsgemäße Entsorgung verantwortlich. Sie können es nicht einfach irgendwo abstellen oder unsachgemäß entsorgen lassen. Dabei handelt es sich um eine Straftat, welche der Gesetzgeber mit einem Bußgeld ahndet.

So ist die Altfahrzeug-Verordnung für Pkws und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen rechtlich gültig. Diese Regelungen verpflichten die Autohersteller, bundesweite Möglichkeiten für die Rücknahme von Altfahrzeugen anzubieten. Darüber hinaus stehen anerkannte Demontagebetriebe und Schrottplätze für solche Arbeiten zur Auswahl.

Außerdem legt die Altfahrzeug-Verordnung technische Anforderungen für die Verwertung fest. Da in einem Auto viele verschiedene Werkstoffe verbaut werden, ist die korrekte Entsorgung recht komplex.

Dazu gehören auch toxische Substanzen, welche eine Gefahr für die Umwelt darstellen. So müssen das verarbeitete Blei, die Bremsflüssigkeit, das Kältemittel der Klimaanlagen sowie das Getriebe-, Hydraulik und Motoröl fachgerecht entsorgt werden. Außerdem lassen sich wertvolle Rohstoffe aus Metall nach der Entsorgung wieder verwerten, dazu zählen Eisen, Kupfer und Stahl.

Aber auch bei Gummi und Plastik ist das Recyceln sinnvoll. Des Weiteren enthalten neue Fahrzeuge moderne Lithium-Ionen-Akkus, die als Bordnetzbatterien dienen. In innovativen Elektrofahrzeugen werden Sie als Traktionsbatterien eingesetzt. Bei diesen Batterien besteht eine hohe Brandgefahr, deswegen ist eine sachgerechte Demontage von großer Bedeutung.

Kosten für die Entsorgung von Autos

Basierend auf der europäischen Altfahrzeug-Verordnung sind Autohersteller dazu verpflichtet, ihre Fahrzeuge kostenlos zurückzunehmen. Sie sind auch für deren fachgerechte Entsorgung verantwortlich. Diese Rücknahmepflicht ist ebenfalls für Autos mit einer ausländischer Zulassung gültig, die aus der Europäischen Union stammen.

Allerdings muss die Dauer der letzten Zulassung innerhalb der EU mindestens einen Monat betragen. Deshalb fallen für Sie keine weiteren Kosten bei der Entsorgung an. Falls aber essenzielle Bauteile fehlen, können die Rücknahmestellen dafür eine Vergütung in Rechnung stellen.

Bekomme ich Geld für die Verwertung meines Fahrzeuges?

In manchen Fällen zahlen Schrottplätze dem Eigentümer für die Verwertung des Autos einen kleinen Betrag. Die Betriebe können gewisse Einzelteile oft noch mit Gewinn weiterverkaufen, wenn sie in einem einigermaßen guten Zustand sind.

Jedoch belaufen sich laut Umweltbundesamt die Kosten für ein umweltgerechtes Recycling auf etwa 100 Euro. Deshalb können Sie nicht mit einem hohen Entgelt rechnen. Falls es sich um ein neueres Unfallautos mit einen Totalschaden handelt, kalkuliert sich der Restwert aus dem Metallwert und dem Zustand von bestimmten Bauteilen.

Busse, Lkws, Motorräder und Oldtimer richtig entsorgen

Für die Entsorgung von Bussen, Lkws und Motorrädern gibt es in Deutschland keine gesonderten Verordnungen. So richten sich die geltenden Vorgaben nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz. Außerdem müssen sie ausgehend vom aktuellen Stand der Technik ablaufen.

Solche Vorschriften sind auch für Wohnwagen und Wohnmobile gültig. Sie sollten aber bedenken, dass sich diese speziellen Fahrzeuge sogar noch fahruntüchtig gewinnbringend verkaufen lassen. Das gilt auch für Oldtimer, die oft noch einen gewissen Sammlerwert innehaben.

Aus diesem Grund sollten Sie vor der Entsorgung einen spezialisierten Gutachter zu Rate ziehen, um den Restwert des jeweiligen Fahrzeuges zu bestimmen.

Altfahrzeuge korrekt abmelden

Wenn das Auto endgültig aus dem Verkehr gezogen und verschrottet wird, ist eine entsprechende Abmeldung bei der Zulassungsbehörde obligatorisch. Dafür müssen Sie als Fahrzeughalter ihren Personalausweis sowie den Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein vorlegen.
Erforderlich ist auch der Verwertungsnachweis, ausgestellt von einem zertifizierten Betrieb. Des Weiteren müssen Sie die amtlichen Kennzeichen demontieren und der Behörde vorweisen. Manche Verwertungsunternehmen übernehmen für ihre Kunden gegen eine Gebühr die notwendige Abmeldung.

 

GDPR Cookie Consent mit Real Cookie Banner